Tennis
Beitragsordnung
1. Grundsätze: Jedes Mitglied der Abteilung muss seiner Beitragspflicht in mehreren Formen nachkommen.
Geldbeitrag: Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag. Er ist in zwei Raten jeweils zum 30.November und 31.März im voraus zu überweisen. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren wird der Beitrag entsprechend eingezogen.
Umlagebeitrag: Zur Begleichung von besonderen Kosten können durch die
Mitgliederversammlung einmalige Zusatzbeiträge beschlossen werden.
Arbeitsbeitrag: Jedes Mitglied der Abteilung hat pro Jahr 5 Arbeitsstunden zum
Platzaufbau und zur Platz- und Grundstückspflege im Bereich der Abt. Tennis zu
leisten. Termine hierfür werden vom Vorstand bekannt gegeben. Wer seine Stunden
bis zum 1.Mai noch nicht abgeleistet hat, zahlt zu diesem Termin pro offene
Stunde 10,- € auf das Konto der Abteilung. Ansonsten erlischt dessen Spielberechtigung. Es besteht die Möglichkeit, offene Stunden bei der
Herbstpflege und beim Platzabbau nachzuholen. Termine werden vom Vorstand
festgelegt. Es erfolgt dann die Rückzahlung der zuviel gezahlten Stundensätze.
2. Beitragssätze
2.1 0,- € Aufnahmebeitrag (wird zur Zeit nicht erhoben)
2.2 100,- € Jugendliche, die im laufenden Jahr ihr 18.Lebensjahr vollenden
und jünger
2.3 150,- € Schüler, Auszubildende und Studenten, bis max. zum vollendeten
27. Lebensjahr im laufenden Jahr
2.4 370,- € Ehepaare und Partner in Lebensgemeinschaften mit gemeinsamem
Wohnsitz
2.5 200,- € alle Anderen
3. Neuaufnahme
3.1 Im Aufnahmejahr ist für jeden Monat von Eintritt bis Dezember je
1/12 des Jahresbeitrags zu zahlen.
3.2 Ein Umlagebeitrag muss nicht gezahlt werden, wenn er vor dem
Eintrittstermin beschlossen wurde.
4. Austritt aus der Abteilung Tennis
Die Kündigung der Mitgliedschaft in der Abt. Tennis ist nur zum Jahresende
möglich.
Der späteste Kündigungstermin ist der 31.Oktober. Zu diesem Termin sind alle
Forderungen zu begleichen und Vereinseigentum ist zurückzugeben.
5. Mahnungen
Mahngebühren betragen 2,- € zzgl. eventueller Fremdgebühren (z.B. Stornokosten
wegen geänderter Kontonummer des Mitglieds)
6. Garderobenschranknutzung
Jedes Mitglied kann, soweit verfügbar, einen Garderobenschrank im Umkleideraum mieten. Die Miete beträgt pro Doppelschrank 50,- € pro Saison. Es ist auch möglich, die Hälfte eines Schrankes für 25,- € zu mieten. Es wird ein Schrankvertrag mit dem Vorstand abgeschlossen.
7. Gastspielgebühren